(Foto: PantherMedia/AndreySt)
Die italienische Kunststoffindustrie darf weiterhin fast komplett tätig sein. Das geht aus der aktualisierten Liste hervor, die die Regierung in Rom am 26. März 2020 veröffentlichte. Die Herstellung von Kunststoffen für Schuhe sowie Schreibwaren und Büroartikel allerdings ist während des Corona-Ausnahmezustands in Italien derzeit nicht erlaubt.
Der Mailänder Branchenexperte Paolo Arcelli, Direktor Business Insight von Plastic Consult (Mailand / Italien; www.plasticconsult.it) bestätigte gegenüber KI, dass der Kunststoffsektor als „wesentlich für das Funktionieren der italienischen Wirtschaft"
klassifiziert wurde und dass die Produktion von Rohstoffen und Polymeren im Land weiterhin in Betrieb sei.
Neu ist jedoch gegenüber dem ursprünglichen, von Premierminister Giuseppe Conte am 22. März veröffentlichten Dekret, dass Elastomerverarbeiter die Herstellung bis zum 3. April 2020 einstellen müssen – gemäß dem Ateco-Code 22.1X ist der Betrieb untersagt. Diese Codes des italienischen
Statistikamtes klassifizieren Unternehmen nach ihrer wirtschaftlichen Aktivität.
Ob TPE und andere Elastomere weiter hergestellt werden dürfen, obliegt dem jeweiligen Ateco-Code eines Unternehmens. Die Erzeugung von Kunststoff und Gummi in Primärformen wird zum Beispiel im
Ateco-Code 20.X (Chemikalien) gelistet – der überwiegende Teil dessen ist weiter erlaubt, mit Ausnahme von Farben/Pigmenten und Explosionsgütern/Streichhölzern. Celanese (früher
Softer) zum Beispiel hat den Code 20.16 „Herstellung von Kunststoff in Primärform", womit weiter produziert werden darf. Das Gleiche gilt etwa für API (Trinseo). Auch die
führenden TPE-Hersteller sind berechtigt, den Betrieb aufrechtzuerhalten: Franplast hat Ateco 22.2 (Herstellung von Kunststoffprodukten), Goldenplast 20.17 (Herstellung von Gummi in
Primärform).
Gemäß dem Regierungserlass vom 22. März wurden weitere landesweite Maßnahmen zur Eindämmung der dramatischen Covid-19-Ausbreitung eingeführt, einschließlich Beschränkungen der industriellen und
kommerziellen Produktion in anderen Sektoren. Als „strategisch wichtig für das Land" definiert sind neben Kunststoff- und chemischen Produkten auch Kunststoffmaschinen, die Herstellung von
Vliesstoffen (ohne Kleidung) sowie die entsprechenden Lieferkettenaktivitäten. Zulässig sind auch Herstellung, Transport und Vermarktung von Medizinprodukten.
Ungeachtet der Erlaubnis gibt es Kunststoffunternehmen, die freiwillig oder aufgrund des Marktdrucks den Shutdown verkünden. Durch die Zwangspause in der Automobilindustrie etwa (siehe KIWeb vom
19.03.2020) informierte der Hersteller von PUR-basierten Schäumen für Auto- und
Bahn-Sitzsysteme Clerprem, dass die Werke in Atessa, Carrè und Cumiana bis mindestens 3. April 2020 geschlossen bleiben, für Lieferungen aus Italien wurde ab 24. März Force Majeure
erklärt. Ab 6. April könnte es wieder regulär weitergehen. Es gebe weder Produktions- noch administrative Aktivitäten vor Ort, „Smart working" nur wo möglich. „Bleiben Sie zu Hause bei Ihren
Lieben", forderte CEO Francis Faccin Kos seine Mitarbeiter auf. Zu den weltweiten Kunden zählen Bombardier, Siemens, Deutsche Bahn, Audi, Volkswagen und
BMW.
Quer durch Europa sind Automobilzulieferer derzeit von den Produktionsunterbrechungen der Autobauer in Folge der Corona-Krise betroffen (siehe KIWeb vom 25.03.2020 und 20.03.2020).
Quelle: Kunststoffe.de
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sich seit 1994 mit der Herstellung und
dem Vertrieb von thermoplastischen Kunststoffen.